Wie viel Stunden sind denn nun  Pflicht?

Außer den Sonderfahrten gibt es KEINE Pflichtstunden!

 

In der Praxisausbildung werden in den Klassen A/ A1/ B 10 Stadtfahrten

a` 45 min vor den Sonderfahrten lt. Fahrschülerausbildungsgesetz

empfohlen, diese Stunden werden -ohne Vorerfahrung- auch mindestens benötigt.

natürlich geht es auch mit weniger Stunden, wenn gute Voraussetzungen bestehen

 

 

 

Das sind die Ausbildungsrichtlinien der Klasse B:

 

    

 

Dann die Sonderfahrten je 45 min:

5x Überlandfahrt, 4x  Autobahn und 3x Dämmerung

 

 

Zum Schluss das selbständige Fahren, auch als Prüfungssimulation, 

ohne Hinweise und Eingriffe des Fahrlehrers

 

 

HINWEISE zur Praxisprüfung


Die so genannten Grundfahraufgaben, wie Parklücken quer und längs / vorwärts und rückwärts, Umkehren,

Slalom (nur Krad) Gefahrenbremsung, Rückwärts um die Ecke fahren u.a.) werden danach perfektioniert und ......

 

ab zur Praxisprüfung