Wie viel Stunden sind denn nun Pflicht?
Außer den Sonderfahrten gibt es KEINE Pflichtstunden!
In der Praxisausbildung werden in den Klassen A/ A1/ B 10 Stadtfahrten
a` 45 min vor den Sonderfahrten lt. Fahrschülerausbildungsgesetz
empfohlen, diese Stunden werden -ohne Vorerfahrung- auch mindestens benötigt.
natürlich
geht es auch mit weniger Stunden, wenn gute Voraussetzungen bestehen ![]()
Das sind die Ausbildungsrichtlinien der Klasse B:
Dann die Sonderfahrten je 45 min:
5x Überlandfahrt, 4x Autobahn und 3x Dämmerung

Zum Schluss das selbständige Fahren, auch als Prüfungssimulation,
ohne Hinweise und Eingriffe des Fahrlehrers
Die so genannten Grundfahraufgaben, wie Parklücken quer und längs / vorwärts
und rückwärts, Umkehren,
Slalom (nur Krad) Gefahrenbremsung, Rückwärts um die Ecke fahren u.a.) werden danach perfektioniert und ......
ab zur Praxisprüfung