Maßnahmen nach dem Mehrfachtäter-Punktsystem
nach Strassenverkehrsgesetz
(StVG), Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV):
§ 4 Abs.3 S.1 Nr.1 / Abs.4 / Abs.5 / Abs.8 Satz 2 StVG
§ 41 Abs.1 FeV * § 43 Satz 1 FeV * § 45 Abs. 2 FeV
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Punkte |
Maßnahme der FE- Behörde |
Punktabzug bei Teilnahme |
Folgen bei Nichtbeachtung |
in den letzten 5 Jahren schon Seminar,psychol. Beratung oder ASP-Kurs besucht |
es liegt noch Probezeit vor |
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1 bis 7 |
keine Maßnahmen - |
4 |
keine |
kein erneutes Seminar möglich |
1.Verstoss |
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8 -13 |
Verwarnung (bei 8) und Empfehlung Aufbauseminar |
bis 8 Pkt = 4 9-13 Pkt = 2 |
keine |
kein erneutes Seminar möglich |
2.Verstoss |
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14 -17 + |
Pflichtaufbauseminar innerhalb 3 Monaten* |
keine |
der FE |
nur schriftl. Verwarnung, bei Alkoholdelikt spez. Aufbauseminar |
s.o. |
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14 - 17 |
Abzug von 2 Punkten bei freiwilliger psychologischer Beratung**
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2 |
keine |
kein Abzug möglich |
Aufforderung zur freiwilligen Teilnahme an verkehrspsych. Beratung |
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ab 18* |
für min. 6 Monate* |
- |
des FS |
- |
beim 3.Verstoss min. 3 Monate |
* erreicht oder überschreitet der Betroffene auf atypische Weise 14 oder 18 Punkte , ohne daß Maßnahmen
nach dem Punktsystem wirksam werden konnten bzw. der Betroffene die Möglichkeiten des Punktsystems
ausschöpfen konnte, wird er auf 13 oder 17 Punkte (bisher 9 oder 14) zurückgestuft.
** Der Punkteabzug im Rahmen der verkehrspsychologischen Beratung wird nur dann gewährt, wenn
14 Punkte erreicht wurden und wenn zuvor die Maßnahmen nach §4 Abs.3 absolviert wurden (ASP-Kurs).
Auf begründeten Antrag kann die
zuständige Behörde ein Einzelseminar gestatten.
Voraussetzung ist i.d.R. ein Punktestand von mind. 14 Punkten und eine vorausgegangene Auf-
forderung der Behörden, einen Kurs besuchen zu müssen.
Dazu muss ein Antrag an das Ordnungsamt Leipzig bzw. an die Stelle, die die Aufforderung erteilt hat,
gestellt werden. Der Antrag muss nachvollziehbar begründen, dass es auf Grund betrieblicher oder
privater Probleme nichtmöglich ist, an festgelegten Abendseminaren oder in größeren Gruppen teil-
zunehmen. Dieser Antrag bezieht sich auf den § 4(8) Satz 2 StVG für einen Punkteabbaukurs ASP.
Die Behörde entscheidet vorrangig auf Grund einer plausiblen Begründung. Ein Einzelseminar besteht
aus vier Sitzungen zu je 60 Minuten (in der Gruppe wären das 4x135 min) und einer Beobachtungsfahrt
von mindestens 30 Minuten.
Vorteil:
Die Sitzungstermine werden individuell geplant.
Der Zeitraum des Einzelseminars darf 14 Tage nicht unter- / 4 Wochen nicht überschreiten.
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Wann ist eine medizinisch-psychologische Untersuchung -MPU- vorgesehen:
*bei Anzeichen von Alkoholmissbrauch
*bei wiederholten Zuwiderhandlungen im Strassenverkehr unter
Alkoholeinfluss
*das Führen eines Fahrzeuges im Strassenverkehr bei einer
Blutalkoholkonzentration
von 1,6 Promille oder mehr oder einer
Atemalkoholkonzentration von 0,8 mg/l oder mehr
*wenn Eignungszweifel im Hinblick auf Einnahme von Drogen vorliegen
*wenn die Fahrerlaubnis wiederholt entzogen werden muss
Die MPU kann entfallen, wenn ein Facharztgutachten ausreicht, o.a. Zweifel auszuräumen
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wollen Sie warten, bis Sie einen Kurs machen müssen ..?
- also rechtzeitig
und weg mit 4 oder 2 Punkten
... es blitzt schneller, als Sie bremsen können...
...sie sind ständig bereit !!!
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Was passiert im Gruppen-Seminar ??
In Gruppen von 6 - 12 Teilnehmern werden 4 Kurseinheiten à 135 min absolviert
und eine Fahrprobe à 30 min. Im Gruppengespräch werden Ursachen der wiederholten
Verstösse,die persönliche und gesellschaftliche Verantwortung und Hinweise auf Verhaltens-
änderung diskutiert. Es werden Lösungen bzw. Hilfen zu den erkannten Defiziten gesucht.
Es erfolgt keine Prüfung, die Teilnahmebescheinigung zur Vorlage bei der
Behörde wird
nur bei vollständigem Besuch aller 5 Einheiten ausgestellt !!
Sie melden sich bei einer aufgeführten Fahrschule an. Einige Fahrschulen kooperieren in
der Durchführung der Seminare. Dazu gehört meine Fahrschule! Also nicht wundern, wenn
von einer anderen Fahrschule die Kurseinladung kommt.
Anders sind keine kurzfristigen Seminarangebote machbar !
Bei Fahrschulen, welche
nicht kooperieren, kann es zu monatelangen Wartezeiten kommen!
Pflichtteilnehmer:
Unbedingt den vom Ordnungsamt gesetzten Termin einhalten, sonst droht ENTZUG,
Verlängerungen sind nur in Härtefällen vor Ablauf der
gesetzten Frist auf Antrag
bedingt möglich !!
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Punktekonto abfragen:
formlos an:
Kraftfahr-Bundesamt
24932 Flensburg
Folgende Angaben werden benötigt:
Name, Vorname ggf. Geburtsname
Geburtsdatum, Geburtsort
Kopie Pass/Personalausweis beifügen