Maßnahmen nach dem Mehrfachtäter-Punktsystem

nach Strassenverkehrsgesetz (StVG), Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV):
§ 4 Abs.3 S.1 Nr.1 / Abs.4 / Abs.5 / Abs.8 Satz 2 StVG
§ 41 Abs.1 FeV * § 43 Satz 1 FeV * § 45 Abs. 2 FeV

                                                       Einzelseminar

Verkehrszuwiderhandlungen unter Drogen- oder Alkoholeinfluss erfordern besondere Aufbauseminare !  

Punkte

Maßnahme der FE- Behörde

Punktabzug  bei Teilnahme

Folgen bei  Nichtbeachtung
 der Anordnung

in  den letzten 5 Jahren schon Seminar,psychol. Beratung oder ASP-Kurs besucht

es liegt noch Probezeit vor

1 bis 7

 

 

keine Maßnahmen -
freiwillige Teilnahme

4

keine

kein erneutes Seminar möglich

1.Verstoss
Anordnung von Aufbauseminar Führerschein auf Probe 

8  -13

 

Verwarnung (bei 8) und Empfehlung Aufbauseminar

bis 8 Pkt =

 4

 9-13 Pkt =

 2

keine

kein erneutes Seminar möglich

2.Verstoss
Empfehlung von verkehrspsych. Beratung

14 -17 +

 

Pflichtaufbauseminar innerhalb 3 Monaten*

keine

Entzug der FE

nur schriftl. Verwarnung, bei Alkoholdelikt spez. Aufbauseminar

s.o.

14 - 17

Abzug von 2 Punkten bei freiwilliger

    psychologischer Beratung**

 

 

2

keine

kein Abzug möglich

Aufforderung zur freiwilligen Teilnahme an verkehrspsych. Beratung 

ab 18*

FE- Entzug

für min. 6 Monate*

-

Beschlagnahme des FS

-

beim 3.Verstoss FE- Entzug min. 3 Monate

* erreicht oder überschreitet der Betroffene auf atypische Weise 14 oder 18 Punkte , ohne daß Maßnahmen

nach dem Punktsystem wirksam werden konnten bzw. der Betroffene die Möglichkeiten des Punktsystems

 ausschöpfen konnte, wird er auf 13 oder 17 Punkte  (bisher 9 oder 14) zurückgestuft.

 

** Der Punkteabzug im Rahmen der verkehrspsychologischen Beratung wird nur dann gewährt, wenn

14 Punkte erreicht wurden und wenn  zuvor die Maßnahmen nach §4 Abs.3 absolviert wurden (ASP-Kurs).


Auf begründeten Antrag kann die zuständige Behörde ein Einzelseminar gestatten. 

Voraussetzung ist i.d.R. ein Punktestand von mind. 14 Punkten und eine vorausgegangene Auf-

forderung der Behörden, einen Kurs besuchen zu müssen.

 

Dazu muss ein Antrag an das Ordnungsamt Leipzig  bzw. an die Stelle, die die Aufforderung erteilt hat,

gestellt werden. Der Antrag muss nachvollziehbar begründen, dass es auf Grund betrieblicher oder

privater Probleme   nichtmöglich ist, an festgelegten Abendseminaren oder in größeren Gruppen teil-

zunehmen. Dieser Antrag bezieht sich auf  den § 4(8) Satz 2 StVG für einen Punkteabbaukurs ASP.

Die Behörde entscheidet vorrangig auf Grund einer plausiblen Begründung. Ein Einzelseminar besteht

aus vier Sitzungen zu je 60 Minuten (in der Gruppe wären das 4x135 min) und einer Beobachtungsfahrt

von mindestens 30 Minuten.

Vorteil:
Die Sitzungstermine werden
individuell geplant.
Der Zeitraum des Einzelseminars darf
14 Tage nicht unter- / 4 Wochen nicht überschreiten.

 

Wann ist eine medizinisch-psychologische Untersuchung -MPU- vorgesehen:


*bei Anzeichen von Alkoholmissbrauch
*bei wiederholten  Zuwiderhandlungen im Strassenverkehr unter Alkoholeinfluss
*das Führen eines Fahrzeuges im Strassenverkehr bei einer Blutalkoholkonzentration

  von 1,6 Promille oder mehr  oder einer Atemalkoholkonzentration von 0,8 mg/l oder mehr
*wenn Eignungszweifel im Hinblick auf Einnahme von Drogen vorliegen
*wenn die Fahrerlaubnis wiederholt entzogen werden muss

 

Die MPU kann entfallen, wenn ein Facharztgutachten ausreicht, o.a. Zweifel auszuräumen

 

wollen Sie warten, bis Sie einen Kurs machen müssen ..? 

                               OHNE PUNKTEABZUG ???  

- also rechtzeitig                                          

       und weg mit 4 oder 2 Punkten

 

                 ... es blitzt schneller, als Sie bremsen können...

                

...sie sind ständig bereit !!!

 

Was passiert im Gruppen-Seminar ??

In Gruppen von 6 - 12 Teilnehmern werden 4 Kurseinheiten à 135 min absolviert

und eine Fahrprobe à 30 min. Im Gruppengespräch werden Ursachen der wiederholten

Verstösse,die persönliche und gesellschaftliche Verantwortung und Hinweise auf Verhaltens-

änderung diskutiert. Es werden Lösungen bzw. Hilfen zu den erkannten Defiziten gesucht.
Es erfolgt keine Prüfung, die Teilnahmebescheinigung zur Vorlage bei der Behörde wird

nur bei vollständigem Besuch aller 5 Einheiten ausgestellt !!

 

 

 

 

 

Sie melden sich bei einer aufgeführten Fahrschule an.  Einige Fahrschulen kooperieren in

der Durchführung der Seminare. Dazu gehört meine Fahrschule! Also nicht wundern, wenn

von einer anderen Fahrschule die Kurseinladung kommt.

Anders sind  keine kurzfristigen Seminarangebote machbar !


Bei Fahrschulen, welche nicht kooperieren,  kann es  zu monatelangen Wartezeiten kommen!

Pflichtteilnehmer:
Unbedingt den vom Ordnungsamt gesetzten Termin einhalten, sonst droht
ENTZUG,
Verlängerungen sind nur in Härtefällen vor Ablauf der gesetzten Frist auf Antrag

                                            bedingt möglich !!

 

Punktekonto abfragen:

formlos an:

Kraftfahr-Bundesamt

24932 Flensburg

 

Folgende Angaben werden benötigt:

Name, Vorname   ggf. Geburtsname

Geburtsdatum, Geburtsort

Kopie Pass/Personalausweis beifügen

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