1. zu schnelles Fahren
hier gilt:
1. auf 30 km/h abbremsen
2. nach der Einengung ist die 30 ohne Aufhebungsschild wieder aufgehoben

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die automatische Aufhebung der 30 nach der Einengung wird nicht erfasst, durch weiteres zu langsames Fahren mit 30 wird der Nachfolgeverkehr behindert

2. zu langsames Fahren
das links stehende Ortsausgangsschild erlaubt jetzt bis 100 km/h
es wird mit 50 km/h weitergefahren, statt angemessen zu beschleunigen (hier auf ca. 80 km/h)

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3. unangepasste Geschwindigkeit
der nächste Winter kommt bestimmt, vor oder nach der Prüfung!!!

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