1. zu geringer Seitenabstand
gegenüber beweglichen „Hindernissen“, wie z.B. Fußgängern, muss mit Fehlverhalten gerechnet werden, also auch hier ca. 1,5 m Abstand oder, wenn dieser nicht eingehalten werden kann, erhebliche Verringerung der Geschwindigkeit (defensive Fahrweise)
abstand11 abstand12
2. zu geringer Abstand nach vorn
In der Stadt bis 50 km/h reichen zwar 15m (1Sekundenabstand) aus, aber für einen Anfänger / Prüfling ist das sehr knapp, wenn der Vorausfahrende plötzlich bremst. Besser ist der 2-Sekundenabstand, auf Autobahnen oder Landstraßen mindestens 50m, also zwei Leitpfosten lang, Abstand halten!

leitpfosten……….50m……….leitpfosten

3. zu geringer Abstand beim Begegnen
Es gilt: Wer ein Hindernis auf seiner Seite hat, ist wartepflichtig!
Also weiträumig schauen, ob geparkten  Fahrzeugen, Radfahrern oder anderen Hindernissen ausgewichen werden kann, ohne dass der Gegenverkehr  wegen uns bremsen oder ausweichen muss!
Haben beide Fahrtrichtungen Hindernisse, müssen wir rechtzeitig schauen, was der Andere macht! Einfacher ist es, den Anderen erst mal wegzulassen, eventuell auch Zeichen geben!

4. zu geringer Abstand beim Einordnen nach vorn / hinten
Beim Spurwechsel ist mit Innenspiegel, Außenspiegel ein Überblick zu holen. Rechtzeitig Blinker setzen!
Ist eine Lücke von mindestens 15 m, das sind ca. 3 Autolängen, wird abschließend kurz der Schulterblick zur endgültigen Sicherheit gemacht.
Natürlich darf der Nachfolgende nicht schneller fahren als wir selbst, denn dann zwingen wir ihn zum Bremsen, wenn wir  vor ihm langsamer einfädeln!
Ist nicht genügend Abstand, kann zum nötigen Abstand herstellen beschleunigt werden, was meist nicht geht, da schon  Höchstgeschwindigkeit gefahren wird. Also bleibt nur übrig, sich zurückfallen zu lassen, um sich hinter dem Fahrzeug  einzuordnen.
Wenn alles nichts hilft, kann keinen Spurwechsel durchgeführt werden!!
Diese Abstände müssen auch zum Vorausfahrenden eingehalten werden, wenn sich hinter einem Fahrzeug eingeordnet wird!