nur Info, es werden keine Seminare durchgeführt

Tilgung von Punkten-1

 

Durch den freiwilligen Besuch eines Fahreignungsseminars bei einem Stand von 1 bis 5 Punkten kann 1 Punkt abgebaut werden – das aber nur einmal innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren. Beim freiwilligen Besuch des Fahreignungs-seminars auf der Stufe „Verwarnung“ (6-7 Punkte) kann kein Punkt mehr abgebaut werden.

Das Fahreignungsseminar besteht aus zwei Teilen:

Teil I wird in der Fahrschule durchgeführt

Die verkehrspädagogische Teilmaßnahme wird durch speziell geschulte Fahrlehrer in einer Fahrschule durchgeführt. Die Inhalte (u. a. Verkehrsregeln und deren Sinn, Risikoinformationen bei Überschreitung der Regeln) werden individuell auf die begangenen Verstöße der Teilnehmer zugeschnitten. Außerdem wird auf ein verbessertes Gefahrenbewusstsein und auf Verhaltensalternativen hingearbeitet. Die Maßnahme umfasst zwei Module zu je 90 Minuten und kann als Einzelmaßnahme oder in Gruppen mit bis zu sechs Teilnehmern durchgeführt werden.

Teil II  extern

Im Rahmen der verkehrspsychologischen Teilmaßnahme werden mit Hilfe besonders geschulter Verkehrspsychologen (z.B. DEKRA, TÜV, pima-mpu u.a.) individuelle Wege zur Veränderung des riskanten Fahrverhaltens aufgezeigt. Diese persönlichen Strategien sollen dann im Alltag erprobt und die damit verbundenen Erfahrungen mit dem Verkehrspsychologen besprochen werden. Die Maßnahme umfasst zwei Sitzungen zu je 75 Minuten und wird als Einzelmaßnahme durchgeführt.

mehr Info zum neuen Punktsystem und Fahreignungs-Register:  web