1. keine Kenntnis des Rechtsfahrgebotes (im Bild der weiße PKW)
Das Rechtsfahrgebot gilt für Klasse B (bis 3,5t zGG) nur außerhalb geschlossener Ortschaften, d.h., die linke Spur wird nur zum Überholen, Vorbeifahren und Einordnen zum Linksabbiegen genommen
rechtsfahrgebot
2. kein Erfassen, dass das Rechtsfahrgebot „jetzt und hier“ gilt
Konzentration: Das Ortsausgangsschild bemerken!! – nicht mehr rechts überholen, nicht unnötig links fahren!!
ortsausgang1-1

3.  Unbewusster Wechsel des eigenen Fahrstreifens beim Abbiegen / Ausweichen
erfassen, dass man sich außerhalb von Ortschaften befindet, daher gilt das Rechtsfahrgebot, also
1. als Linksabbieger in der rechten Linksabbiegerspur einordnen und beim Abbiegen auch darin bleiben
2. hat man sich irrtümlich in der linken Spur eingeordnet, erst mal darin bleiben, abbiegen und erst nach der Kurve zügig wieder den Spurwechsel in die rechte Spur machen!
vorwegweiser1-1 vorwegweiser1-2

street                                                                       street

4.  Falscher Wechsel aus dem rechten Fahrstreifen
Laut Wegweiser sollen Sie in Richtung Leipzig weiterfahren, dazu ist der Wechsel aus dem rechten in den linken Fahrstreifen erforderlich. Allerdings erst am Ende der Sperrlinie, da aus der momentanen Position erst einmal in dem rechten Fahrstreifen verblieben werden muss!!!
Ausserdem ist hier als Höchstgeschwindigkeit gleich 60 km/h zu erwarten, siehe hier die Vorinformation auf der Autobahn:

BAB Leipzig-Mitte-2  BAB Leipzig-Mitte-1

Also erst beim Übergang von Sperrlinie zur Leitlinie den Fahrstreifen nach links wechseln…

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